SICHERHEITSTECHNISCHE BETREUUNG                                                   

Zur Einstellung vorgesehene Bewerber werden anhand eines Arbeitssicherheits- und Fachfragebogens auf ihre fachlichen und arbeitssicherheitsspezifischen Kenntnisse geprüft. Neu eingestellte Service-Mitarbeiter werden im persönlichen Gespräch mit den Sicherheitsbeauftragten für das Thema “Arbeitssicherheit” sensibilisiert und unterwiesen.Vor der Einstellung und während der Beschäftigung in regelmäßigen Abständen eine Zusammenstellung “Grundsätzliches zur Arbeitssicherheit” erinnert. In Ergänzung erhält der Service-Mitarbeiter einen Sicherheitslehrbrief, der seinem Berufsbereich entspricht. Anhand der Einsatzanweisung wird dem Service-Mitarbeiter die beim Kunden zu erwartende Arbeitsplatzsituation definiert. Ergänzend gibt der GEO-MONT-Sicherheitsbeauftragte seine persönlichen Kenntnisse über die Betriebssituation des jeweiligen Kunden weiter. Die Einsatzanweisung enthält außerdem konkrete Angaben zur erforderlichen Schutzausrüstung. Der Sicherheitsbeauftragte befragt den Service-Mitarbeiter dazu und rüstet ihn vor Arbeitsaufnahme entsprechend aus. Zu diesem Zweck unterhält die Firma GEO-MONT ein Regallager mit Arbeitskleidung und ergänzender Arbeitsschutzausrüstung. Außerdem steht in der Nachbarschaft ein Zulieferer zur Beschaffung weiterer Ausrüstung zur Verfügung. Ergänzend werden dem Service-Mitarbeiter Hause im der Firma GEO-MONT zur sicherheitstechnischen Einsatzvorbereitung arbeitssicherheitsbezogene Filme und Regelwerke vorgeführt. Die Sicherheitsbeauftragten besichtigen den zu besetzenden Arbeitsplatz in der Regel vor Arbeitsaufnahme des Mitarbeiters. Die entsprechenden Vereinbarungen sind im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag integriert, um die erforderlichen Zugangsmöglichkeiten zum Kundenbetrieb zu erhalten. Üblicherweise wird die Einsatzaufnahme über eine Einsatzbegleitung durch den Sicherheitsbeauftragten unterstützt. Sicherheitstechnische Arbeitsplatzkontrollen durch die Firma GEO-MONT und/oder durch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit, werden nach vorheriger Absprache wie folgt durchgeführt:

1. vor und bei Arbeitsaufnahme unserer Mitarbeiter
2. bei jedem Einsatzwechsel
3. erneut nach spätestens weiteren 3 Monaten

Die im gesetzlichen Rahmen verpflichtete Sicherheitsfachkraft besichtigt in Abstimmung mit der Sicherheitsfachkraft des Kundenbetriebes ergänzend die Arbeitsplätze und erstellt Besuchsprotokolle. Darüber hinaus wird zu jedem Arbeitsunfall eine Unfalluntersuchung durch die GEO-MONT-Sicherheitsfachkraft oder des GEO-MONT-Sicherheitsbeauftragten in Abstimmung mit der Sicherheitsfachkraft des Kundenbetriebes durchgeführt. Ergänzend findet ein Austausch der beiden Sicherheitsfachkäfte über die Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft statt. Die Firma GEO-MONT läßt sich ihre Service-Mitarbeiter durch einen überbetrieblich tätigen Arbeitsmediziner nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen arbeitsmedizinisch vorsorgeuntersuchen. Die Verpflichtung, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchführen zu lassen, obliegt dem Verleiher als auch dem Entleiher.