SICHERHEITSTECHNISCHE
BETREUUNG 

Zur Einstellung
vorgesehene Bewerber werden anhand eines Arbeitssicherheits- und
Fachfragebogens
auf ihre fachlichen und arbeitssicherheitsspezifischen
Kenntnisse geprüft. Neu eingestellte Service-Mitarbeiter werden
im persönlichen Gespräch mit den Sicherheitsbeauftragten für
das Thema “Arbeitssicherheit” sensibilisiert und unterwiesen.Vor
der Einstellung und während der Beschäftigung in regelmäßigen
Abständen eine Zusammenstellung “Grundsätzliches zur
Arbeitssicherheit” erinnert. In Ergänzung erhält der
Service-Mitarbeiter einen Sicherheitslehrbrief, der seinem Berufsbereich
entspricht. Anhand der Einsatzanweisung wird dem Service-Mitarbeiter
die beim Kunden zu erwartende Arbeitsplatzsituation definiert. Ergänzend
gibt der GEO-MONT-Sicherheitsbeauftragte seine persönlichen Kenntnisse über
die Betriebssituation des jeweiligen Kunden weiter. Die Einsatzanweisung
enthält außerdem konkrete Angaben zur erforderlichen Schutzausrüstung.
Der Sicherheitsbeauftragte befragt den Service-Mitarbeiter dazu und rüstet
ihn vor Arbeitsaufnahme entsprechend aus. Zu diesem Zweck unterhält
die Firma GEO-MONT ein Regallager mit Arbeitskleidung und ergänzender
Arbeitsschutzausrüstung. Außerdem steht in der Nachbarschaft
ein Zulieferer zur Beschaffung weiterer Ausrüstung zur Verfügung.
Ergänzend werden dem Service-Mitarbeiter Hause im der Firma GEO-MONT
zur sicherheitstechnischen Einsatzvorbereitung arbeitssicherheitsbezogene
Filme und Regelwerke vorgeführt. Die Sicherheitsbeauftragten besichtigen
den zu besetzenden Arbeitsplatz in der Regel vor Arbeitsaufnahme des
Mitarbeiters. Die entsprechenden Vereinbarungen sind im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
integriert, um die erforderlichen Zugangsmöglichkeiten zum Kundenbetrieb
zu erhalten. Üblicherweise wird die Einsatzaufnahme über eine
Einsatzbegleitung durch den Sicherheitsbeauftragten unterstützt.
Sicherheitstechnische Arbeitsplatzkontrollen durch die Firma GEO-MONT
und/oder durch unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit, werden nach
vorheriger Absprache wie folgt durchgeführt:
1. vor und bei Arbeitsaufnahme unserer Mitarbeiter
2. bei jedem Einsatzwechsel
3. erneut nach spätestens weiteren 3 Monaten
Die
im gesetzlichen Rahmen verpflichtete Sicherheitsfachkraft besichtigt
in Abstimmung
mit der
Sicherheitsfachkraft des Kundenbetriebes ergänzend
die Arbeitsplätze und erstellt Besuchsprotokolle. Darüber hinaus
wird zu jedem Arbeitsunfall eine Unfalluntersuchung durch die GEO-MONT-Sicherheitsfachkraft
oder des GEO-MONT-Sicherheitsbeauftragten in Abstimmung mit der Sicherheitsfachkraft
des Kundenbetriebes durchgeführt. Ergänzend findet ein Austausch
der beiden Sicherheitsfachkäfte über die Unfallmeldung an die
Berufsgenossenschaft statt. Die Firma GEO-MONT läßt sich ihre
Service-Mitarbeiter durch einen überbetrieblich tätigen Arbeitsmediziner
nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen arbeitsmedizinisch vorsorgeuntersuchen.
Die Verpflichtung, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchführen
zu lassen, obliegt dem Verleiher als auch dem Entleiher.
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