WERKVERTRÄGE                                                                                                              

Für den Fall, dass Ihr Unternehmen abgrenzbare Gewerke durch einen externen Dienstleister möglicherweise außerhalb des eigenen Betriebsgeländes erledigen lassen möchte, bieten wir auch die Möglichkeit, exakt definierte Aufgaben, die nicht in den Bereich der Handwerksordnung fallen, im Rahmen von Werkverträgen auch innerhalb unserer firmeneigenen Werkhallen durchzuführen.