|
WERKVERTRÄGE 

Für den Fall, dass Ihr Unternehmen abgrenzbare Gewerke durch einen
externen Dienstleister möglicherweise außerhalb des eigenen
Betriebsgeländes erledigen lassen möchte, bieten wir auch die
Möglichkeit, exakt definierte Aufgaben, die nicht in den Bereich
der Handwerksordnung fallen, im Rahmen von Werkverträgen auch innerhalb
unserer firmeneigenen Werkhallen durchzuführen.
|